Beteiligung Nano Global Investors AG & Co. Fund KG

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Nano Global Investors AG & Co. Fund KG von Nano

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Eckdaten
Fonds: Nano Global Investors AG & Co. Fund
Emittent: Nano
Typ: Private Equity Fonds
Segment:
Phase: liquidiert
Auszahlung (Prognosewert)
min. Anlage: 5.000,00 EUR
Ausschüttung: 0,00 EUR
Veräußerung: k.A.
Summe: k.A.
Summe in %: -

Platzierungsstand

k. A.
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Strategie des Fonds

Kurzbeschreibung zum Nano Global Investors AG & Co. Fund KG.

Kurzbeschreibung

Das vorliegende Beteiligungsangebot eröffnet Kapitalanlegern die Möglichkeit, sich – zunächst über eine Treuhänderin – als Gesellschafter an der NANO GLOBAL INVESTORS AG & Co. Fund KG zu beteiligen.

Die Fondsgesellschaft wird das zur Verfügung stehende Investitionskapital dafür verwenden, Beteiligungen an kleineren und mittelständischen, nicht börsennotierten Unternehmen zu erwerben. Bei den Beteiligungsunternehmen handelt es sich aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in aller Regel um Kapitalgesellschaften. Zielunternehmen sind vor allem junge, innovative Unternehmen, die die Investition der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen und keine klassische Bankenfinanzierung erhalten oder in Anspruch nehmen möchten. Die Fondsgesellschaft soll somit zwei Interessen zusammenführen: Jungen und innovativen Unternehmen wird Eigenkapital zur Verfügung gestellt und andererseits erhält eine Vielzahl von Anlegern die Chance, an einer möglichen Wertsteigerung solcher Unternehmen zu partizipieren. Die besondere Chance des Fondskonzepts besteht darin, dass die Fondsgesellschaft und mit ihr die Anleger als deren Gesellschafter am unternehmerischen Erfolg der Beteiligungsunternehmen der Fondsgesellschaft teilnehmen. Bei günstigem Verlauf erzielt die Fondsgesellschaft dadurch bei Weiterveräußerung einer Unternehmensbeteiligung oder bei laufenden Gewinnausschüttungen eines Beteiligungsunternehmens eine erhebliche Rendite aus ihrem eingesetzten Kapital, die deutlich über die Renditen anderer Vermögensanlagen hinausgehen kann.

Je nach Betrachtungszeitraum und Anlagesegment konnten jährliche Durchschnittsrenditen im Venture-Capital- und Private-Equity-Bereich von 10% bis 21% nachgewiesen werden. Gelingt es der Fondsgesellschaft, in überdurchschnittlich vielen erfolgreichen Unternehmen zu investieren, die gegenüber diesen Durchschnittsrenditen höhere Renditen erwirtschaften, kann die tatsächlich erzielte Rendite auch deutlich über den langfristig erzielten Durchschnittswerten liegen.

Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung jedes Anlegers erstmals nach sechseinhalb Jahren zum Ende des siebten Jahres ab Beginn seiner Beteiligung möglich ist. Unabhängig davon ist ein Anleger berechtigt, seine mittelbare Beteiligung zum Ablauf des 31.12. eines Kalenderjahres nach Maßgabe des Treuhandvertrags ganz oder teilweise auf einen Erwerber zu übertragen. Die Gesellschafter bzw. Anleger haben darüber hinaus die Möglichkeit, alle erworbenen Unternehmensbeteiligungen vorzeitig zu veräußern und die Gesellschaft durch Beschluss mit 3/4-Mehrheit aufzulösen, vor dem 31.12.2018 jedoch nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter.

Marktsituation
Die Nanotechnologie gewinnt als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts immer mehr Bedeutung. Und obwohl sich diese Technologie noch in der Anfangsphase ihrer Kommerzialisierung befindet, tragen ihre Erkenntnisse schon heute sowohl zur Optimierung bestehender Produkte als auch zur Öffnung neuer Märkte bei. Das Weltmarktvolumen von Produkten, bei denen nanotechnologische Herstellungsverfahren oder Komponenten einen wesentlichen Beitrag liefern, liegt bereits heute in der Größenordnung von weit mehr als EUR 100 Mrd. Tendenz: stark steigend!

Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung:
100% zzgl. 5% Agio nach Annahme.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 1.000 teilbar sein.

Auszahlung:
Die Fondsgesellschaft kann Überschüsse erzielen, indem Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden oder aus einer Unternehmensbeteiligung laufende Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft bezahlt werden. Die Gesellschafter und Anleger sind an Ergebnissen der Fondsgesellschaft im Verhältnis ihres Kapitalanteils zum Gesellschaftskapital (Summe aller Kapitalanteile) am Bilanzstichtag (31.12.) beteiligt (mit einer Sonderregelung für die ersten beiden vollen Geschäftsjahre). Die Gesellschafter bzw. Anleger entscheiden über Entnahmen (Ausschüttungen) durch Mehrheitsbeschluss. Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sollen dann ausgeschüttet (und nicht reinvestiert) werden, wenn andernfalls die steuerliche Qualifizierung der Tätigkeit der Fondsgesellschaft („Verwaltung eigenen Vermögens“) gefährdet wäre.

Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Die Anleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die auf die Zinserträge aus der Anlage der Liquiditätsreserve
zurückzuführen sind. Durch die Änderungen der Unternehmenssteuerreform 2008 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen ab dem 01.01.2009 mit einer Abgeltungsteuer von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer) besteuert werden. Das zurzeit gültige Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft. Die Abgeltungsteuer greift insbesondere bei Zinserträgen und Dividenden. Kapitalerträge, die unter einer anderen Einkunftsart zu subsumieren sind, unterliegen dagegen nicht der Abgeltungsteuer. Das Gleiche gilt für Zinsen, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind, wenn ein Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) mit zumindest 10% an der zahlenden Gesellschaft beteiligt ist oder bei Back-to-Back-Finanzierungen, d.h., eine Kapital- oder Personengesellschaft oder eine Genossenschaft wird eingeschaltet, an der der Gläubiger der Kapitalerträge zu mindestens 10% beteiligt ist.

Während die laufenden Erträge, die den Kommanditisten in Form von Dividenden, Zinsen etc. zufließen, bei diesen als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerlich zu erfassen sind, sind Veräußerungsgewinne, sofern der Kommanditist seine Beteiligung im Privatvermögen hält, derzeit grundsätzlich nicht steuerbar. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn es sich um ein so genanntes privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 22 Abs. 1 Nr. 2 EStG handelt. Ein Gewinn ist dann steuerpflichtig, wenn der Kommanditist seine Anteile an der Fondsgesellschaft oder diese ihren unmittelbaren Anteil an Beteiligungen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung der Beteiligung veräußert (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG). Nachdem das Beteiligungsangebot darauf angelegt ist, dass die mittelbare Beteiligung an den Portfoliounternehmen ca. drei bis sieben Jahre gehalten werden soll, wird im Regelfall der Steuertatbestand nicht erfüllt sein.

Soweit die Fondsgesellschaft in ausländischen Zielunternehmen investiert, wird im Hinblick auf laufende Erträge in Form von Dividenden und Zinsen im Regelfall ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung kommen.

Finanzierung
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, durch den Beitritt von Kapitalanlegern ein Gesellschaftskapital in Höhe von insgesamt bis zu EUR 25 Mio. zu erhalten.

Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht geplant.

Kennzahlen zum Nano Global Investors AG & Co. Fund KG

Substanzquote: 77,38%
Anfängliche Fremdkapitalquote: 0%

Investitionsplan zum Nano Global Investors AG & Co. Fund KG

Mittelherkunft

NANO GLOBAL INVESTORS AG 1.000,00 EUR
NANO INVESTORS Treuhand GmbH 1.000,00 EUR
Markus Quandt 1.000,00 EUR
Einlagen Anleger 24.997.000,00 EUR
Gesamt: 25.000.000,00 EUR

Mittelverwendung

Miete hart 71.400,00 EUR
Telefon, Porto hart 142.800,00 EUR
Laufende Rechtsberatung weich 261.800,00 EUR
Steuerberatung, Jahresabschluss weich 523.600,00 EUR
Fondsnebenkosten weich 4.724.433,00 EUR
Softwarekosten hart 142.800,00 EUR
Allgemeiner Aufwand weich 142.800,00 EUR
Fondsvermögen hart 18.990.367,00 EUR
25.000.000,00 EUR

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