Beteiligung Pinal County 2

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Pinal County 2 von Walton

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Eckdaten
Fonds: Pinal County 2
Emittent: Walton
Typ: Immobilienfonds
Segment:
Phase: platziert
Auszahlung (Prognosewert)
min. Anlage: 0,00 USD
Ausschüttung: 0,00 USD
Veräußerung: k.A.
Summe: k.A.
Summe in %: -

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100 %
Aktueller Platzierungsstand nach den uns vorliegenden Informationen.

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Veräußerung zum Festpreis: Die Beteiligungen werden zu festen Konditionen durch institutionelle Investoren, den sogenannten Zweitmarktfonds, gekauft.

Veräußerung im Höchstbietverfahren: Die Beteiligung wird im Rahmen eines Bietverfahrens online über die Zweitmarkt-Handelsplattform veräußert. Innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters (i.d.R. sieben Tage) haben registrierte Kaufinteressenten die Möglichkeit, Gebote abzugeben. Nach Ablauf des Bietverfahrens bekommt der Höchstbietende den Zuschlag.

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Strategie des Fonds

Kurzbeschreibung zum Pinal County 2.

Kurzbeschreibung
Die Anleger beteiligen sich entweder unmittelbar als Direktkommanditist oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin an der WALTON Europe Land Banking Pinal County 2 GmbH & Co. KG, Berlin, Deutschland, deren Unternehmensgegenstand die über eine US-amerikanische Personengesellschaft vermittelte Investition in US-amerikanischen Grundbesitz ist.
Die Beteiligungsgesellschaft erwirbt eine Kommanditbeteiligung in Höhe von 99,99% an der Walton AZ Pinal County No. 2, L.P. (Objektgesellschaft), einer Personengesellschaft nach dem Recht von Delaware, USA mit Verwaltungssitz in Phoenix, Arizona, USA, welche in den Grundbesitz investieren wird. Persönlich haftende Gesellschafterin der Objektgesellschaft (General Partner, entspricht der Komplementärin nach deutschem Recht) ist die Walton Land Management USA No. 2 Inc., eine Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware mit Verwaltungssitz in Phoenix, Arizona, USA, eine Tochtergesellschaft der Anbieterin.

Ziel des Beteiligungsangebots ist die Beteiligung des Anlegers an der Wertsteigerung von unbebautem Grundbesitz in Pinal County, Phoenix, Arizona („Land Banking“) durch den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einem unbebauten Grundstück mit einer Größe von 154 Acres (ungefähr 61,6 Hektar).

Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt vier bis sieben Jahre (prognostiziert). Die Laufzeit der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann erstmals zum 1. Januar 2019 gekündigt werden.


Marktsituation
Die USA haben bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie in Zeiten wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Instabilität belastbar sind. Laut US-Wirtschaftsministerium betrug die durchschnittliche Wachstumsrate der US-amerikanischen Wirtschaft in den Jahren 2002 bis 2006 3,2%. Gleichzeitig hat die Arbeitslosenquote, die seit Jahren sinkt, inzwischen die Fünf-Prozent-Marke unterschritten. Das Bevölkerungs-Wachstum der Vereinigten Staaten konzentriert sich zu ¾ auf die 10 Megametropolen. Hier werden 70% des Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet.

Herausragende Merkmale
- Investition in US-amerikanischen Grundbesitz
- Attraktives Immobilieninvestment im Bezirk Pinal County, Phoenix, Arizona, USA, innerhalb der Stadtgrenzen von Eloy
- Kooperation mit der Walton International Group (USA), Inc. – einem der erfahrensten nordamerikanischen Unternehmen im Bereich des Land Bankings
- Beteiligung als beschränkt haftender Gesellschafter
- Kurzläufer-Fonds mit einer geplanten gewinnbringenden Wiederveräußerung nach vier bis sieben Jahren
- Attraktive Renditen auf Basis eines nachgewiesenen Track Records
- Wertsteigerung von 100 Prozent bei prognosegemäßer Entwicklung

Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung:
USD 10.000 (EUR 6.346,18 gem. Umrechnungskurs vom 28.05.2008) zuzüglich eines Agios in Höhe von 5 Prozent der Beteiligungssumme.

Die Beteiligung wird in USD (US-amerikanischen Dollar) geführt, so dass sämtliche Ein- und Auszahlungen durch und an den Anleger nur in USD erfolgen.

Auszahlung:
Die Beteiligungsgesellschaft wird Erträge aus ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft hauptsächlich im Fall der Veräußerung des Grundbesitzes erhalten. Höhe und Zeitpunkt der Ausschüttungen solcher Erträge an die Anleger sind daher nicht genau vorhersagbar, sind jedoch vor Veräußerung des Grundbesitzes nicht oder nur in unmaßgeblichem Umfang zu erwarten.

Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Die Gesellschaft erzielt sowohl in- als auch ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Besteuerungsrecht für die Einkünfte liegt im Wesentlichen in den USA. Aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens sind die aus der Beteiligungsgesellschaft stammenden Einkünfte – mit Ausnahme von Zinsen – in Deutschland steuerfrei und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt.

Finanzierung
Es ist vorgesehen, ein Kommanditkapital (ohne Agio) von bis zu USD 11.467.000,00 (inklusive Einlage der Treuhandkommanditistin) einzuwerben. Eine Überzeichnung von bis zu 1% ist möglich. Der Mindestbetrag beträgt USD 2.395.719,00. Die Finanzierung erfolgt über Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft.

Beteiligungsobjekt
Das Grundstück besteht aus einer einzigen Parzelle mit einer Größe von 154 Acres (ca. 61,6 Hektar). Es liegt innerhalb der Stadtgrenze zu Eloy und damit zwischen den Großstädten Phoenix und Tucson, im südwestlichen Teil des Landkreises Pinal County, im US-Bundesstaat Arizona. Das Grundstück unterliegt derzeit der Planungshoheit der Stadt Eloy. Im Flächennutzungsplan, der zum Generalplan der Stadt Eloy (Eloy General Plan) gehört, wird für das Grundstück eine mittlere Bebauungsintensität vorgeschrieben.

Dies bedeutet, dass eine Bebauung mit 4 bis 6,5 Wohneinheiten pro Acre erlaubt ist. Die Mindestgröße pro Wohneinheit beträgt in dieser Bebauungsdichte 6.000 square feet (558 qm). Der Eloy General Plan sieht für diese Bebauungsintensität folgende Bebauungsformen vor: Allein stehende Einfamilienhäuser im Charakter eines Stadthauses, Häuser mit Innenhof, Doppelhausbebauung, Mehrfamilienhäuser, Bau von kleinen Geschäftszentren auf einer Fläche von maximal 6 Acres (2,4 Hektar). Der Gebiets-Entwicklungsplan (Planned Area Develpment PAD) erlaubt für diese Geschäftszentren, dass neben Büros auch eine kleine Anzahl von Shops für die Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner betrieben werden dürfen. Dagegen ist jede Art von „Drive in“ verboten. Solange Lebensmittel-Märkte, die kleiner als 30.000 square feet (2.790 qm) sind, nicht in Konkurrenz zu übrigen Geschäften stehen, sind auch diese innerhalb eines Geschäftsareals erlaubt.

Kennzahlen zum Pinal County 2

Derzeit liegen noch keine Kennzahlen zu dieser Beteiligung vor.

Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir informieren Sie sobald es neue Daten zum Pinal County 2 gibt.

Investitionsplan zum Pinal County 2

Derzeit liegen keine Zahlen zum Inestitionsplan dieser Beteiligung vor.

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